Ablauf/Kosten

Nimm Kontakt mit mir auf und wir besprechen zunächst telefonisch deine individuelle Situation. Gemeinsam vereinbaren wir ein erstes kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch.

Am besten lerne ich dich und deine Familie direkt bei euch zu Hause kennen, wo wir in entspannter Atmosphäre besprechen können, in welchen Bereichen du dir Unterstützung wünschst und welchen zeitlichen Rahmen du dir vorstellst.

Aktuell bin ich von Montag bis Freitag zwischen 08:30 und 13:30 Uhr verfügbar, um dich optimal zu entlasten.

Wenn du dich für meine Unterstützung entscheidest, setzen wir alle wichtigen Details in einem Vertrag fest, damit du dich voll und ganz auf meine zuverlässige Hilfe verlassen kannst.

Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Begriff der Mütterpflege noch nicht in den Leistungskatalog übernommen, übernehmen die Kosten aber unter der Bezeichnung "professionelle Haushaltshilfe". 

Dazu lässt du dir von deiner Krankenkasse den Antrag auf professionelle Haushaltshilfe zukommen, der dann vom Frauenarzt/Hausarzt/Kinderarzt ausgefüllt wird und zur Genehmigung an die Krankenkasse zurückgesendet wird. Dazu gehört auch die sogenannte Bescheinigung über die medizinische Notwendikeit einer Haushaltshilfe. 

Die Krankenkassen entscheiden individuell, welchen Stundensatz und wie viele Stunden sie bewilligt. 

Folgende Fälle werden unterschieden


1.) § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, zuzahlungsfrei) 
 

  • In der Schwangerschaft: wenn du aufgrund vorzeitiger Wehen oder anderen medizinischen Gründen (vom Arzt attestiert) den Haushalt nicht mehr selbst fürhren kannst und mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, das nicht von einer anderen Person im Haushalt versorgt werden kann, hast Du Anspruch auf Haushaltshilfe.
  • Grundsätzlich steht in den ersten 6 Tagen nach der Entbindung eine Haushaltshilfe zu - ohne ärztliche Bescheinigung -, vorausgesetzt keine Person im Haushalt kann die Mutter bei der Haushaltsführung unterstützen.


 2.) § 38 SGB V  (Haushaltshilfe ab dem 7. Tag nach der Entbindung, zuzahlungspflichtig)

Falls du an einer gesundheitlichen Beeinträchtigung als Folge der Entbindung leidest (vom Arzt attestiert) und keine Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann, hast du Anspruch auf Haushaltshilfe.


Der Anspruch auf Haushaltshilfe ist also nicht gegeben, wenn der Vater Urlaub oder Elternzeit hat. Arbeitet der Vater im Homeoffice, macht eine Ausbildung oder studiert ist der Anspruch jedoch gegeben.
 

Gerne unterstütze ich dich bei der Antragstellung und trete auch mit deiner Krankenkasse in Kontakt.

Du bist privat versichert? Dann solltest du die Möglichkeit einer Kostenübernahme vorab mit deiner Krankenkasse besprechen. 

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